Polizeiliche Aufklärungsquote bei schweren Körperverletzungen bis 2021
Die Aufklärungsquote bis 2013 bezieht sich auf Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzung gemäß §§ 224, 226, 231 StGB. Die Aufklärungsquote ab 2014 bezieht sich auf Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB.
Was ist die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis von den aufgeklärten Fällen zu allen polizeilich registrierten Fällen. In der Terminologie der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.Interpretation der Aufklärungsquote
Da die aufgeklärten Fälle und die polizeilich registrierten Fälle statistisch voneinander unabhängig sind, kann es rechnerisch zu einer Aufklärungsquote von über 100 Prozent kommen. Zudem kann die Aufklärungsquote durch Ermittlungsvorgänge mit zahlreichen Einzelfällen (z.B. bei Steuerdelikten) deutlich beeinflusst werden, da hierbei häufig ein hoher Anteil der Fälle aufgeklärt wird. Die Aufklärungsquote in einzelnen Kriminalitätsbereichen wird auch durch die Schwerpunktsetzung der polizeilichen Arbeit beeinflusst.In der Excel-Download-Datei zu dieser Statistik finden Sie alle Jahresangaben ab dem Jahr 1987.