Personen in der Grundversorgung in Österreich bis 2024
Die Grundversorgung deckt die elementaren Bedürfnisse von Asylbewerbern sowie anderen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in Österreich ab und umfasst vor allem Unterkunft, Verpflegung sowie ein Taschengeld. Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge hingegen haben, sofern sie sich nicht selbst versorgen können, Anspruch auf die Mindestsicherung und andere Sozialleistungen.