In der regierenden Ampel-Koalition gibt es zur Zeit Bestrebungen den sogenannten Abtreibungs-Paragrafen zu kippen. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich verboten, bleiben aber in Ausnahmen straffrei, zum Beispiel bis zur 12. Schwangerschaftswoche und nach einer Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle. In einer Umfrage vom Mai 2023 gaben insgesamt
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Prozent der befragten CDU/CSU-Wähler an, dass der Paragraph 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche regelt, weiter gelten sollte, also Schwangerschaftsabbrüche nur bis zur 12. Woche und mit Pflichtberatung straffrei bleiben sollten.
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Prozent der Linken-Wähler sprachen sich hingegen dafür aus, dass der Paragraph abgeschafft werden sollte und ein Schwangerschaftsabbruch generell und ohne Einschränkungen erlaubt sein sollte.
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Sollte Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten, abgeschafft werden oder verschärft werden?
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Diese Frage wurde bei der Befragung in folgendem Wortlaut gestellt: "Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch verboten und nur bei Ausnahmen straffrei, zum Beispiel bis zur 12. Schwangerschaftswoche und nach einer Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle. Jetzt prüft die Regierung die Abschaffung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch und eine andere Regelung. Was meinen Sie, sollte bei uns der Paragraf 218 weiter gelten und ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. Woche und mit Pflichtberatung straffrei sein, sollte der Paragraf 218 abgeschafft werden und ein Schwangerschaftsabbruch generell und ohne Einschränkungen erlaubt sein, oder sollten die aktuellen Regelungen verschärft werden und ein Schwangerschaftsabbruch ohne Ausnahmen verboten sein?"
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ZDF. (6. Juni, 2023). Sollte Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten, abgeschafft werden oder verschärft werden? (nach Parteipräferenz) [Graph]. In Statista. Zugriff am 31. Juli 2025, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391577/umfrage/umfrage-zum-abtreibungs-paragraf-218-stgb-nach-parteipraeferenz/
ZDF. "Sollte Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten, abgeschafft werden oder verschärft werden? (nach Parteipräferenz)." Chart. 6. Juni, 2023. Statista. Zugegriffen am 31. Juli 2025. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391577/umfrage/umfrage-zum-abtreibungs-paragraf-218-stgb-nach-parteipraeferenz/
ZDF. (2023). Sollte Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten, abgeschafft werden oder verschärft werden? (nach Parteipräferenz). Statista. Statista GmbH. Zugriff: 31. Juli 2025. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391577/umfrage/umfrage-zum-abtreibungs-paragraf-218-stgb-nach-parteipraeferenz/
ZDF. "Sollte Paragraf 218 Zu Schwangerschaftsabbrüchen Weiter Gelten, Abgeschafft Werden Oder Verschärft Werden? (Nach Parteipräferenz)." Statista, Statista GmbH, 6. Juni 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391577/umfrage/umfrage-zum-abtreibungs-paragraf-218-stgb-nach-parteipraeferenz/
ZDF, Sollte Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten, abgeschafft werden oder verschärft werden? (nach Parteipräferenz) Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391577/umfrage/umfrage-zum-abtreibungs-paragraf-218-stgb-nach-parteipraeferenz/ (letzter Besuch 31. Juli 2025)
Sollte Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter gelten, abgeschafft werden oder verschärft werden? (nach Parteipräferenz) [Graph], ZDF, 6. Juni, 2023. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391577/umfrage/umfrage-zum-abtreibungs-paragraf-218-stgb-nach-parteipraeferenz/
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