Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach Bundesländern und Beweggründen 2021
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Bundesrepublik nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Schwangere muss den Abbruch wollen und eine gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrgenommen haben. Außerdem ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Basis einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation möglich. D.h. besteht eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die körperliche und/ oder seelische Gesundheit der Frau, oder wurde die Frau Opfer eines Sexualdeliktes, dann ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig.
Rückgang, Methode und regionale Unterschiede
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat sich in den letzten zwanzig Jahren bundesweit um rund 35.000 reduziert. Besonders stark ausgeprägt ist der Rückgang in der Altersgruppe der 18 bis 25 Jahre alten Frauen, in der die meisten künstlichen Abbrüche vorgenommen werden. Dabei wurden mehr als 80 Prozent der Abbrüche ambulant in gynäkologischen Praxen vorgenommen. Häufigste Methode war mit knapp 52 Prozent die sogenannte Absaugmethode (Vakuumaspiration), gefolgt vom medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit rund 32 Prozent (Mifegyne). Regional stechen vor allem Berlin und Bremen mit den höchsten durchschnittlichen Schwangerschaftsabbruchraten von 97 bzw. 96 Abbrüchen je 10.000 Frauen hervor.