Fälle und Opfer von Gewalt gegen Polizisten in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 46.200 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte mit circa 106.000 Opfern erfasst. Damit erreichten sowohl die Zahl der Taten als auch die der Opfer jeweils einen erneuten Höchststand, nachdem sie schon in den Vorjahren gestiegen waren.
Um welche Straftaten handelt es sich?
In den abgebildeten Zahlen sind folgende Delikte enthalten:
- Mord (§ 211 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Raubdelikte (§§ 249-252, 255, 316a StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB)
- gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (§§ 224, 226, 226a, 231 StGB)
- vorsätzliche einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 113, 115 StGB)
- tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 114, 115 StGB)
Ablauf von Strafverfahren
Wenn es zu einer Strafanzeige oder allgemein einer Meldung eines Gesetzesbruchs kommt, leitet die Polizei nach den ersten Ermittlungen alle benötigten Informationen und Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft den Sachverhalt anschließend in einem sogenannten Vor- bzw. Ermittlungsverfahren. Mithilfe der Polizei untersucht die Staatsanwaltschaft u. a. die Umstände der Tat, es werden Zeugen vernommen, aber auch Beschuldigte über bestehende Tatverdachte informiert. Besteht nach den Ermittlungen ausreichend Grund zur Annahme, dass ein Beschuldigter von einem Gericht verurteilt werden könnte, reicht die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Anklage ein.