Einsprüche des Bundesrats nach Wahlperioden bis 2021
Bundestags (2013 bis 2021) gab es keine Einsprüche durch den Bundesrat bei Gesetzesvorlagen. In der 15. Wahlperiode (2002 bis 2005) gab es hingegen 22 Einsprüche des Bundesrats.
Der Bundesrat hat die Funktion, die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung oder des Bundestags zu überprüfen und ggf. zu ändern. Hierbei gibt es zwei Arten von Gesetzen, Einspruchs- und Zustimmungsgesetze. Bei Zustimmungsgesetzen bedarf es der Zustimmung des Bundesrats, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Bei Einspruchsgesetzen hingegen hat der Bundesrat einen geringeren Einfluss. Er darf Einspruch erheben und damit seine abweichende Meinung zum Ausdruck bringen, kann jedoch vom Bundestag überstimmt werden. In diesem Fall kommt ein Gesetz auch dann zustande, wenn der Bundesrat nicht einverstanden ist. Siehe zum Thema auch unsere Statistiken zu den Gesetzesvorlagen des Bundesrats bis 2021 und zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat, Bundestag und Regierung bis '21.
In den letzten beiden Wahlperioden des Der Bundesrat hat die Funktion, die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung oder des Bundestags zu überprüfen und ggf. zu ändern. Hierbei gibt es zwei Arten von Gesetzen, Einspruchs- und Zustimmungsgesetze. Bei Zustimmungsgesetzen bedarf es der Zustimmung des Bundesrats, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Bei Einspruchsgesetzen hingegen hat der Bundesrat einen geringeren Einfluss. Er darf Einspruch erheben und damit seine abweichende Meinung zum Ausdruck bringen, kann jedoch vom Bundestag überstimmt werden. In diesem Fall kommt ein Gesetz auch dann zustande, wenn der Bundesrat nicht einverstanden ist. Siehe zum Thema auch unsere Statistiken zu den Gesetzesvorlagen des Bundesrats bis 2021 und zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat, Bundestag und Regierung bis '21.