
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat, Bundestag und Regierung bis '21
Bundesrat hat seit Bestehen des Bundestags von 1949 bis 2021 mit einem Anteil von 88 Prozent die meisten Anrufungen des Vermittlungsausschusses getätigt. Bundestag und Bundesregierung waren zusammen nur für 12 Prozent der Vermittlungsausschüsse verantwortlich. Dies überrascht nicht, da sowohl Bundestag als auch Bundesregierung nur dann einen Vermittlungsausschuss anrufen können, wenn der Bundesrat einem Zustimmungsgesetz seine Zustimmung versagt hat. Der Bundesrat hingegen kann zu allen vom Bundestag beschlossenen Gesetzen anrufen. In einem Vermittlungsausschuss wird versucht, eine Einigung zwischen verschiedenen Auffassungen zu einem Gesetz von Bundestag und Bundesrat zu finden. Siehe zum Thema auch unsere Statistiken zu Einsprüchen des Bundesrats nach Wahlperioden und zu den Ursprüngen der Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag.
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