Nationale Vertretung bei Mandaten im Westen Österreich-Ungarns 1901-1907
Repräsentation im Vielvölkerstaat
Der Reichsrat war das gesetzgebende Parlament der zisleithanischen Hälfte von Österreich-Ungarn und funktionierte in Form eines Zwei-Kammer-Systems. Von besonderer Bedeutung war der Reichsrat aufgrund seiner sehr zentralistischen Gesetzgebungskompetenz. Vergleichbare Versammlungen auf einer Länderebene, den so genannten Kronländern, verfügten im Vergleich über sehr wenig Autorität. Symptomatisch für die Probleme des Vielvölkerstaates stand die Verteilung der Sitze im Parlament: Nicht nur galt in Österreich erst ab dem Jahr 1906 das allgemeine Männerwahlrecht, sondern auch die Sitze der Abgeordneten wurden nicht repräsentativ besetzt. Zwar stellen die Deutschen die größte Volksgruppe in Zisleithanien, jedoch verfügten sie über prozentual deutlich mehr Sitze als die übrigen Nationalitäten im Land. Dies verschärfte bereits existierende Spannungen noch weiter, da sich zahlreiche Minderheiten nicht angemessen vertreten fühlten.Österreich-Ungarn
Die Doppelmonarchie an der Donau setzte sich aus der kaiserlichen und königlichen (k.u.k.) Herrschaft des Kaisers Franz Joseph über die Personalunion aus Österreich und Ungarn zusammen. Historisch resultiert diese enge Verbindung beider Staatsysteme aus der österreichischen Niederlage im Deutschen Krieg (1866). In der Schlacht von Königgrätzunterlagen die Truppen der Habsburger den preußischen Streitkräften deutlich und wurden politisch in der anschließenden Reichsgründung nicht berücksichtigt. Dies schwächte die Stellung des Hauses Habsburg deutlich.In der Folge bröckelte auch die Stabilität des Vielvölkerstaates. Besonders in Ungarn war eine breite Nationalbewegung immer mächtiger geworden, welche eine vollständige Unabhängigkeit von Österreich forderten. Jedoch gelang es Vertretern beider Seiten schließlich einen Kompromiss zu erreichen: Formal blieben beide Staaten Untertan des Kaisers Franz Joseph, jedoch erhielten die Ungarn das Recht ein eigenes Parlament zu stellen und weitgehende innenpolitische Entscheidungen selbst zu treffen.
Im Ersten Weltkrieg kamen rund neun Millionen Soldaten ums Leben.
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