Zuweisungen der GKV aus dem Gesundheitsfonds nach Kassenart bis 2022
Die Statistik zeigt die Zuweisungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus dem Gesundheitsfonds nach Kassenart in den Jahren 2016 bis 2022. Der Gesundheitsfonds nach § 271 SGB V ist ein vom Bundesversicherungsamt verwaltetes Sondervermögen, in das alle für die Finanzierung der Krankenversicherung vorgesehenen Mittel fließen. Der Gesundheitsfonds finanziert mit diesen Einnahmen die Zuweisungen an die Krankenkassen, die sich aus einer Grundpauschale, alters-, geschlechts- und risikoadjustierten Zu- und Abschlägen zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen und Zuweisungen für sonstige Ausgaben zusammensetzen. Die AOK erhielt 2022 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von rund 97,6 Milliarden Euro.