Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 2023
Die Versicherungspflichtgrenzen legt fest, ab welchem monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt ein Arbeitnehmer nicht mehr an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden ist. Die Versicherungspflichtgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V wich im Jahr 2003 erstmalig von der Beitragsbemessungsgrenze ab.