Anzahl zur Ausreise aufgeforderter Drittstaatsangehörige in der Slowakei bis 2023
Im Jahr 2023 besaßen in der Slowakei rund 1.380 Drittstaatsangehörige kein Aufenthaltsrecht und wurden zur Ausreise aufgefordert.
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von der Slowakei zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2023.