Anzahl der Staatsbürger Polens in den Mitgliedsstaaten der EU 2019
Die Angaben beziehen sich auf langfristige Wanderungsbewegungen. Gezählt werden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 Zuwanderer, die ihren Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten (bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten) in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats verlegt haben.