Raubdelikte in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden 43.194 Raubdelikte in Deutschland polizeilich erfasst. Damit ist die Zahl der Raubdelikte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Die polizeiliche Aufklärungsquote bei Raubdelikten lag bei 60,8 Prozent. Abgebildet werden die erfassten Fälle von Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249-252, 255, 316a StGB abgebildet. Bei Raubdelikten handelt es um Straftaten, die der Gewaltkriminalität zugerechnet werden.
Was ist Gewaltkriminalität?
Zur Gewaltkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Straftaten(-gruppen) gezählt:
- Mord gemäß § 211 StGB
- Totschlag gemäß §§ 212, 213, 216 StGB
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge gemäß §§ 177, 178 StGB
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249-252, 255, 316a StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB
- Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
- Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB
- Geiselnahme gemäß § 239b StGB
- Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB