Zusatznutzenprüfungen von neuen Krebsmedikamenten - Ergebnisse des IQWiG bis 2015
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) am 1. Januar 2011 wurde versucht die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen. Seitdem müssen neue Medikamente bei Markteinführung auf einen "Zusatznutzen" geprüft werden, der den Verkaufspreis der Medikamente bestimmt, der nun direkt zwischen Krankenkassen und Herstellern ausgehandelt werden muss.
Die Prüfung obliegt dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, wobei die Entscheidungsgewalt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verortet ist.