Aufklärungsquote von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern bis 2023
Im Jahr 2023 betrug die polizeiliche Aufklärungsquote von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern 62,8 Prozent. Damit stieg sie gegenüber dem Vorjahr und auf einen erneuten Höchststand im Beobachtungszeitraum.
Was ist die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis von den aufgeklärten Fällen zu allen polizeilich registrierten Fällen. In der Terminologie der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.
Interpretation der Aufklärungsquote
Da die aufgeklärten Fälle und die polizeilich registrierten Fälle statistisch voneinander unabhängig sind, kann es rechnerisch zu einer Aufklärungsquote von über 100 Prozent kommen. Zudem kann die Aufklärungsquote durch Ermittlungsvorgänge mit zahlreichen Einzelfällen (z.B. bei Steuerdelikten) deutlich beeinflusst werden, da hierbei häufig ein hoher Anteil der Fälle aufgeklärt wird. Die Aufklärungsquote in einzelnen Kriminalitätsbereichen wird auch durch die Schwerpunktsetzung der polizeilichen Arbeit beeinflusst.