Spareinlagen und Sparbriefe der privaten Haushalte in Deutschland bis 2023
Gemäß Definition der Bundesbank versteht man unter einer Spareinlage eine Einlage, die für längere Zeit mit offener Laufzeit anlegt wird. Will die Einlegerin oder der Einleger ihre:seine Spareinlage auflösen, muss sie:er normalerweise bestimmte, bei der Anlage vereinbarte Kündigungsfristen beachten. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Spareinlagen werden von den Banken auf Sparkonten geführt. Der Sparerin bzw. dem Sparer wird zum Beleg oft eine besondere Urkunde wie beispielsweise ein Sparbuch ausgehändigt. Spareinlagen dürfen nicht für den Zahlungsverkehr benutzt werden.
Bei Sparbriefen handelt es sich um ein von fast allen Banken und Sparkassen unter unterschiedlichen Bezeichnungen ausgegebenes Papier zur mittel- und langfristigen Fremdmittelbeschaffung. Sparbriefe nehmen eine Mittelstellung zwischen den Spareinlagen und den börsenfähigen Schuldverschreibungen ein. Rechtlich gesehen handelt es sich um Einlagen.