
Notfall-Sondersitzungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen bis 2023
UN-Sicherheitsrat vorbehalten sind. Diese Sitzungen wurden durch die Resolution 377 ("Uniting for Peace") vom 3. November 1950 ermöglicht. Die Resolution besagt, dass im Falle eines nicht handlungsfähigen Sicherheitsrates die Generalversammlung dringende Handlungsempfehlungen zu bestimmten Themen aussprechen kann. Dafür wird lediglich die Zustimmung von neun Mitgliedern des Sicherheitsrates oder einer Mehrheit der Mitgliederstaaten benötigt.
In der Vergangenheit fanden die Sitzungen häufig zu militärischen oder gewalttätigen Konflikten statt, wie beispielsweise dem ungarischen Volksaufstand (2. Sitzung im November 1956) oder dem Israel-Palästina Konflikt (7. Sitzung vom Juli 1980 bis September 1982; 10. Sitzung vom April 1997 bis Juni 2018).
Die Notfall-Sondersitzungen der UNO-Generalversammlung (Emergency special session of the United Nations General Assembly) sind ungeplante Versammlungen, die sich mit Themen beschäftigen, die ansonsten dem In der Vergangenheit fanden die Sitzungen häufig zu militärischen oder gewalttätigen Konflikten statt, wie beispielsweise dem ungarischen Volksaufstand (2. Sitzung im November 1956) oder dem Israel-Palästina Konflikt (7. Sitzung vom Juli 1980 bis September 1982; 10. Sitzung vom April 1997 bis Juni 2018).