verstoßen. Auf internationaler Ebene befassen sich Institutionen wie die Vereinten Nationen (UN) und die International Labour Organization (ILO) mit ihrer Bekämpfung; in Deutschland finden sich die entsprechenden rechtlichen Grundlagen insbesondere im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) zu den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Der Straftatbestand Menschenhandel (§ 232 StGB) ist demnach erfüllt, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder einer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder eine Person unter 21 Jahren, angeworben, befördert, weitergegeben, beherbergt oder aufgenommen wird zum Zweck
Sexuelle Ausbeutung
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 406
Opfer und 420
Tatverdächtige im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, die in 299
abgeschlossenen Ermittlungsverfahren erfasst wurden. All diese Indikatoren gingen gegenüber dem Vorjahr zurück. In den
meisten Verfahren wurde aufgrund des Vorwurfs der Zwangsprostitution ermittelt. Verhältnisse, die als Ausbeutung von Prostituierten oder Zuhälterei erfasst werden, zeichnen sich z.B. durch schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren oder Mietzahlungen, unwürdige und zum Teil gefährdende Arbeitsbedingungen sowie Vorenthalten des Lohns aus. Die in den meisten Fällen
weiblichen Opfer wurden dabei am häufigsten durch die
Loverboy-Methode angeworben, in welcher weibliche Minderjährige und junge Frauen unter Vorspiegelung einer Liebesbeziehung in ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis gebracht werden, um sie in der Folge an die Prostitution heranzuführen und auszubeuten.
Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger
Besondere Aufmerksamkeit erfahren
Fälle, bei denen Minderjährige Opfer von Ausbeutung wurden. Im Jahr 2023 wurden 186 entsprechende Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Dabei wurden 226 minderjährige Opfer erfasst, die in den meisten Fällen
sexuell ausgebeutet wurden. Dazu zählten vor allem
Delikte wie sexueller Missbrauch und Zwangsprostitution.
Angeworben wurde fast die Hälfte der Opfer über das Internet.
Arbeitsausbeutung
Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft kommt es nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit "gebracht", d. h. dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass er die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich nutzbar macht, indem er die andere Person zu ausbeuterischen Bedingungen (z.B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren oder Mietzahlungen, unwürdige und zum Teil gefährdende Arbeitsbedingungen sowie Vorenthalten des Lohns) beschäftigt. In diesem Bereich wurden im Jahr 2023 in Deutschland 183
Opfer, 92
Tatverdächtige und 36
abgeschlossene Ermittlungsverfahren verzeichnet. Besonders betroffene
Branchen waren Logistik und Gastronomie.
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