Im Jahr 2022 wurden laut dem vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgegebenen Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung insgesamt 34 Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland abgeschlossen.
Da laut Quelle in mehreren der im Jahr 2022 geführten 34 Ermittlungsverfahren wegen Arbeitsausbeutung wegen unterschiedlicher Straftatbestände ermittelt wurde, kann ein Ermittlungsverfahren mehrere unterschiedliche Delikte umfassen. Daher führt eine Addition der nach Strafnormen aufgeschlüsselten Verfahren zu einer Überzählung. In den meisten der erfassten Fällen von Arbeitsausbeutung wurde aufgrund von Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB ermittelt (18 Fälle).
Strafrechtsreform im Jahr 2016
Seit einer Strafrechtsreform im Herbst 2016 wird Arbeitsausbeutung laut Quelle in den strafrechtlichen Vorschriften des Menschenhandels in § 232 StGB, der Zwangsarbeit in § 232b StGB und der Ausbeutung der Arbeitskraft in §§ 233 und 233a StGB geregelt. Seit der Reform beinhalten alle Vorschriften Schutzaltersgrenzen, d. h. die jeweilige Handlung ist auch ohne die Ausnutzung einer Zwangslage strafbar, wenn die Betroffenen unter 21 Jahre alt sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Themenseite zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland.
Ausbeutung der Arbeitskraft im Strafgesetzbuch
Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB kommt es laut Quelle nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit "gebracht", d. h. dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass der Täter die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich nutzbar macht, indem er das Opfer zu ausbeuterischen Bedingungen (z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und
Vorenthalten des Lohns) beschäftigt.
Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland nach Deliktart im Jahr 2022
Merkmal
Anzahl der Ermittlungsverfahren
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Bundeskriminalamt. (11. September, 2023). Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland nach Deliktart im Jahr 2022 [Graph]. In Statista. Zugriff am 13. September 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096127/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung-nach-deliktart/
Bundeskriminalamt. "Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland nach Deliktart im Jahr 2022." Chart. 11. September, 2023. Statista. Zugegriffen am 13. September 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096127/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung-nach-deliktart/
Bundeskriminalamt. (2023). Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland nach Deliktart im Jahr 2022. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 13. September 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096127/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung-nach-deliktart/
Bundeskriminalamt. "Anzahl Der Abgeschlossenen Ermittlungsverfahren Im Bereich Der Arbeitsausbeutung In Deutschland Nach Deliktart Im Jahr 2022." Statista, Statista GmbH, 11. Sept. 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096127/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung-nach-deliktart/
Bundeskriminalamt, Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland nach Deliktart im Jahr 2022 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096127/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung-nach-deliktart/ (letzter Besuch 13. September 2024)
Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland nach Deliktart im Jahr 2022 [Graph], Bundeskriminalamt, 11. September, 2023. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096127/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung-nach-deliktart/