Statistiken zu Menschenrechten und Grundrechten
Die Menschenrechte der AEMR gelten als universell, das heißt für jeden Menschen weltweit gültig. Verankert sind sie unter anderem in der UN-Charta, zu der sich jedes der inzwischen 193 Mitglieder der Vereinten Nationen bekennen muss, oder in der EU-Menschenrechtskonvention, die für alle Mitgliedsstaaten des Europarates völkerrechtlich verbindlich ist (Siehe auch: Die Bilanz des UN-Menschenrechtsrats). Die AEMR selbst ist nicht rechtlich bindend, sondern gilt vielmehr als geteiltes Ideal, das von jedem Volk und jeder Nation erreicht und gewährleistet werden sollte. Verfasst wurde sie insbesondere in Rückbezug auf die Verbrechen und das Unrecht des NS-Regimes vor und während des Zweiten Weltkrieges, aber auch insgesamt als Antwort auf begangenes und erfahrenes Unrecht in der globalen Geschichte.
Innerhalb ihrer 30 Artikel deklariert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unter anderem das Recht auf Leben, auf Freiheit und Sicherheit, Gedanken- und Glaubensfreiheit, das Verbot von Folter und Sklaverei, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Gesundheit, Arbeit, Wohlbefinden. Das bekannteste Menschenrecht ist laut einer Umfrage das Recht auf Meinungsfreiheit, doch gaben bei einer anderen weltweit durchgeführten Studie um das Wissen über Menschenrechte aus dem Jahr 2018 zugleich fast 40 Prozent der Befragten an, sie wüssten nicht viel bzw. gar nichts über die Menschenrechte.
Auch die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland lassen sich innerhalb ihrer 19 Artikel immer wieder auf die AEMR rückbeziehen bzw. verankern diese fest im Deutschen Grundgesetz. Der erste Absatz des ersten Artikels ist der bekannte Wortlaut: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Bei den im Grundgesetz der BRD niedergeschriebenen Grundrechten handelt es sich allerdings um unmittelbar geltendes Recht, das für die drei Staatsgewalten Judikative, Exekutive und Legislative in Deutschland bindend ist. Die 19 Artikel garantieren den Bürgern und Bürgerinnen der Bundesrepublik unter anderem persönliche Freiheiten, Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Gleichberechtigung oder den Schutz von Ehe und Familie. Bei einer Umfrage, die im April 2024 durchgeführt wurde, gaben 67 Prozent der Befragten an, dass das Grundgesetz für sie eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland sei. 73 Prozent bewerteten die Verfassung als gut.
Im Mai 2024 feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Der 23. Mai 1949, der Tag an dem das Grundgesetz verkündet wurde – fast genau vier Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges und der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches – kann auch als die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden.