Wahlbeteiligung an den Gemeinderatswahlen in Wien bis 2020
Der Gemeinderat ist aufgrund der Doppelfunktion Wiens als Stadtgemeinde und Land (Stadtstaat) sowohl das oberste Verwaltungsgremium der Stadt Wien als auch das Landesparlament des Bundeslandes Wien. Er wird in der Regel alle fünf Jahre über Wahlen neu zusammen gesetzt, es sind jedoch auch vorgezogene Neuwahlen möglich. Die Wahlbeteiligung bezeichnet den Anteil der abgegebenen Stimmen (inkl. ungültige) an allen Wahlberechtigten. Sie gilt als Maßstab für die politische Partizipation. Eine niedrige oder sinkende Wahlbeteiligung wird auch als Politikverdrossenheit interpretiert.