Strafgefangene in Sicherungsverwahrung in Deutschland bis 2023
Die Statistik zeigt die Anzahl der Strafgefangenen in Sicherungsverwahrung (geschlossener und offener Vollzug) in den Jahren von 2014 bis 2023 (Stichtag jeweils 31. März). Am 31. März 2023 befanden sich in Deutschland 609 Strafgefangene in Sicherungsverwahrung.
Was genau ist Sicherheitsverwahrung?
Die Sicherungsverwahrung gehört zu den sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung und wird neben der Strafe angeordnet. Im Falle einer angeordneten Sicherungsverwahrung verbleibt die verurteilte Person auch nach dem Verbüßen der verhängten Freiheitsstrafe in staatlicher Verwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verurteilte Person weiterhin eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt.
Was sind Justizvollzugsanstalten?
Justizvollzugsanstalten (JVA) sind Einrichtungen des Justizvollzugs zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Jugendstrafen und Sicherungsverwahrungen. Auch der Vollzug einer Untersuchungshaft, einer Auslieferungshaft, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Ordnungshaft findet in Justizvollzugsanstalten statt. In Deutschland werden Justizvollzugsanstalten auch oft mit dem Begriff Gefängnis bezeichnet. Bundesweit gab es im Jahr 2024 mehr als 170 Justizvollzugsanstalten, davon befanden sich die meisten in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die allermeisten der Strafgefangenen waren männlich. Zudem befanden sich die meisten im geschlossenen Vollzug.