Anzahl zur Ausreise aufgeforderter Drittstaatsangehörige in Portugal bis 2023
Im Jahr 2023 besaßen in Portugal rund
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um auf präzise Daten zuzugreifen.
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt. Die Statistik zeigt die Anzahl der von Portugal zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2023.