Anteil vom Bruttolohn an den Arbeitskosten im Handel in der EU 2006

Anteil der Bruttolöhne und -gehälter an den Arbeitskosten im Handel in den Ländern der EU im Jahr 2006

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Veröffentlichungsdatum

Oktober 2009

Region

EU

Erhebungszeitraum

2006

Hinweise und Anmerkungen

Der Wirtschaftszweig Handel umfasst den Kfz-, Groß- und Einzelhandel inkl. Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern.

Zu den Arbeitskosten gehören die direkten Kosten für die Vergütung der Arbeit in Form von Direktvergütung, Prämien und Gratifikationen, die nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlt werden, Arbeitsentgelte für nicht gearbeitete Tage, Entlassungsentschädigungen, Naturalleistungen. Berücksichtigt werden ebenfalls die indirekten Lohnkosten, die unabhängig vom Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber getragen werden wie gesetzliche, tarifliche, vertragliche oder freiwillige Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, direkte Sozialleistungen, sonstige soziale Aufwendungen (kulturelle und medizinische Leistungen, Fahrkosten usw.) sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüssen.

Die Bruttolöhne und -gehälter setzen sich zusammen aus Bruttolöhnen und -gehältern in Form von Geldleistungen und Bruttolöhnen und -gehältern in Form von Sachleistungen.

Die Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geldleistungen schließen alle vom Arbeitnehmer gezahlten Sozialbeiträge, Einkommensteuern usw. ein, selbst wenn diese vom Arbeitgeber einbehalten und für den Arbeitnehmer direkt an Sozialschutzsysteme, Steuerbehörden usw. abgeführt werden.

Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen umfassen Waren, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden und von den Arbeitnehmern nach eigenem Ermessen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse oder der Bedürfnisse von Mitgliedern ihres Haushalts verwendet werden können. Diese Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen dienen nicht primär dem Produktionsprozeß des Arbeitgebers. Für die Arbeitnehmer sind Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen zusätzliches Einkommen, da sie einen Marktpreis hätten zahlen müssen, wenn sie diese Leistungen gekauft hätten.

* Daten aus dem Jahr 2005.

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