Leer stehende Wohnungen in der Schweiz bis 2023
Was zählt als leer stehende Wohnung?
Gemäß Bundesamt für Statistik (BFS) gelten als leer stehende Wohnungen alle (un)möblierten, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden und am Stichtag (1. Juni) nicht bewohnt sind. Diesen gleich gestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Nicht enthalten sind Wohnungen, die ohne Unterbrechung per 1. Juni weitervermietet wurden oder auf einen späteren Zeitpunkt hin zum Verkauf oder zur Miete angeboten sind. Ferien- oder Zweitwohnungen zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (mindestens drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Der Gesamtwohnungsbestand, der für die Berechnung der Leerwohnungsziffer notwendig ist, stammt aus der registerbasierten Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) des Bundesamtes für Statistik (BFS) des jeweiligen Vorjahres.Warum geht der Leerstand seit 2021 zurück?
Einerseits stieg die Wohnungsnachfrage signifikant. Die Corona-Lockdowns gingen mit eingeschränkten Konsummöglichkeiten und damit höheren Haushaltsersparnissen einher. Außerdem hatte die Corona-Krise Auswirkungen beim Wohnen, wie beispielsweise vermehrtes Arbeiten im Home-Office und in der Konsequenz ein größerer Wohnraumbedarf. Aus diesen beiden Faktoren resultierte die erhöhte Nachfrage, die sich insbesondere bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, aber auch bei Mietwohnungen zeigt. Daher ist der Leerstand bei Wohneigentum auch geringer als bei Mietwohnungen.Andererseits gingen in den letzten beiden Jahren die Baubewilligungen von Mietwohnungen zurück. Bei Wohneigentum (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser) ist die Bautätigkeit ohnehin geringer, auch diese ging jedoch in den letzten Jahren zurück.