Gewerbeanmeldungen je 10.000 Einwohner in Bayern bis 2018
Gewerbeanmeldungen beinhalten laut Quelle alle Anmeldungen von gewerblichen Unternehmen und Betrieben aufgrund der in der Gewerbeordnung festgelegten Pflicht. Danach sind nicht nur Neugründungen, sondern auch Standortverlagerungen, Rechtsform- und Besitzwechsel sowie andere Veränderungen in der Gewerbeausführung anzeigepflichtig. Die freien Berufe und die Urproduktion, wie zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sind nicht enthalten.