Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen bis 2025
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 2015 konstant bei 14,6 Prozent. Für das Jahr 2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV jedoch um 0,8 Prozentpunkte angehoben. Dies ist die größte Erhöhung, die es bisher gegeben hat.
Wie setzen sich die Beiträge von gesetzlich versicherten Personen zusammen?
Die Beiträge zur GKV setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist für alle Krankenkassen gleich und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag orientiert sich zwar am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, wird jedoch von den Krankenkassen selbst festgelegt und kann damit je nach Kasse unterschiedlich hoch ausfallen. Die Beiträge bemessen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder (§ 226 SGB V) unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen werden. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Für das Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei rund 5.500 Euro.
Warum wird eine Erhöhung des Zusatzbeitrages notwendig?
Zum 1. Januar 2009 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesundheitsfonds in Deutschland eingeführt. In ihm werden die Beitragseinnahmen, die die Krankenkassen bei ihren Versicherten und deren Arbeitgebern erheben, zusammen mit dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gebündelt. Entsprechend der Struktur ihrer Mitglieder stellt der Gesundheitsfonds den gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Finanzierung ihrer Leistungen zur Verfügung. Um einen fairen Wettbewerb unter den Kassen zu ermöglichen, richtet sich deren Höhe nach Alter, Geschlecht und diversen Risikofaktoren der jeweiligen Versicherten der einzelnen Kassen (Risikostrukturausgleich). Alle Kosten, die über diese Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt werden können, sollen über die Zusatzbeiträge finanziert werden. Da die Kosten der Krankenkassen die Auszahlungen des Gesundheitsfonds seit Jahren überschreiten, ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrags notwendig.