Monatlicher Krankenstand in der GKV nach Krankenkasse bis August 2023
In welchem Maße eine Volkswirtschaft, eine Wirtschaftsgruppe oder ein Betrieb von Krankheit betroffen ist, wird anhand der Kenngröße „Krankenstand“ ausgedrückt. Der Krankenstand gibt an, wie viel Prozent der Erwerbstätigen an einem Kalendertag durchschnittlich arbeitsunfähig erkrankt waren.
Berechnung des Krankenstandes
Der Krankenstand ist eine Stichtagserhebung, die zum jeden ersten eines Monats erfolgt. Die Krankenkasse ermittelt im Rahmen ihrer Mitgliederstatistik die als arbeitsunfähig gemeldeten kranken Pflichtmitglieder in Prozent der GKV-Pflichtmitglieder insgesamt - ohne Rentner, Studenten, Jugendliche und Behinderte, Wehr-, Zivil- und Dienstleistende bei der Bundespolizei, landwirtschaftliche Unternehmer, Alg II- sowie Vorruhestandsgeldempfänger. Aus den 12 Stichtagswerten des Jahres wird als arithmetisches Mittel ein Jahresdurchschnittswert errechnet.
Datengrundlage
Informationsquelle für eine bestehende Arbeitsunfähigkeit der versicherten Mitglieder / Arbeitnehmer bildet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes. Der Arzt ist verpflichtet, den Krankenkassen unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben zum Grund der Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer zuzuleiten. Das Vorliegen einer Krankheit allein ist für die statistische Erhebung nicht hinreichend, entscheidend ist die Feststellung des Arztes, dass der Arbeitnehmer infolge des konkret vorliegenden Krankheitsbildes an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist.