Gefährliche Körperverletzung in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden 154.541 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Deutschland polizeilich erfasst. Damit stieg die Anzahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr und auf einen Höchststand im betrachteten Zeitraum. Die Aufklärungsquote bei dieser Straftatengruppe lag bei 80,5 Prozent. Es werden die erfassten Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung gemäß §§ 224, 226, 231 StGB abgebildet. Bei Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat, die der Gewaltkriminalität zugerechnet wird.
Was ist Gewaltkriminalität?
Zur Gewaltkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Straftaten(-gruppen) gezählt:
- Mord gemäß § 211 StGB
- Totschlag gemäß §§ 212, 213, 216 StGB
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge gemäß §§ 177, 178 StGB
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249-252, 255, 316a StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB
- Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
- Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB
- Geiselnahme gemäß § 239b StGB
- Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB