Tatverdächtige bei Schleusungsdelikten in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden insgesamt
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Bei § 96 des Aufenthaltsgesetzes geht es um das Einschleusen von Ausländern oder auch um den bloßen Versuch des Einschleusens. Auch das Anstiften oder Hilfeleisten wird bestraft. § 97 des AufenthG behandelt das Einschleusen mit Todesfolge, sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen.