Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz bis 2023
Die Berechnung der Inflationsrate
Mit dem Begriff Inflation wird die Geldentwertung (Absinken des Geldwertes) bezeichnet, welche durch ein beständiges Ansteigen des Preisniveaus für Endprodukte (Konsumgüter, Investitionsgüter) gekennzeichnet ist. Die Inflationsrate errechnet sich aus dem Preisanstieg eines durch das Statistische Bundesamt definierten Produktwarenkorbs. Dieser Warenkorb enthält eine möglichst repräsentative Auswahl verschiedener Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, für die ein durchschnittlicher Endverbraucher bzw. Haushalt in Deutschland im Jahresverlauf Geld ausgibt. Hierin enthalten sind unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Bekleidung, Miete, Strom, Telekommunikation, Freizeitausgaben und Rohstoffe (bspw. Benzin, Heizöl) sowie staatliche Gebühren und Steuern. Der Warenkorb wird laufend aktualisiert, damit immer diejenigen Gütervarianten in die Preisbeobachtung eingehen, welche von den Konsumenten aktuell häufig gekauft werden. Die durchschnittliche Preisentwicklung für eine Güterart wird dann jeweils mit dem Ausgabenanteil gewichtet, welchen die privaten Haushalte in Deutschland für diese Güterart ausgeben. Die Inflationsrate hängt demzufolge nicht nur davon ab, wie sich die Preise für die Produkte des Warenkorbes ändern, sondern auch davon, mit welchem Gewicht die Preisentwicklungen der einzelnen Güter in den Verbraucherpreisindex eingehen. Im sog. Wägungsschema ist festgelegt, welches Gewicht die Waren und Dienstleistungen im Verbraucherpreisindex haben. Das Wägungsschema wird alle fünf Jahre angepasst.Die Preisentwicklung dieses Warenkorbes, d.h. der privaten Verbrauchsausgaben, wird von dem Verbraucherpreisindex abgebildet. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes zeigt die Inflationsrate an.