Opfer von Arbeitsausbeutung in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2022 gab es in Deutschland insgesamt 183 polizeilich erfasste Opfer im Bereich Arbeitsausbeutung. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Opfer von Arbeitsausbeutung um rund 82 Prozent. Die erhöhte Zahl im Jahr 2022 ist laut Quelle auf den Abschluss von Großverfahren zurückzuführen.
Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland
Einmal jährlich veröffentlicht das Bundeskriminalamt in seinem Bundeslagebild Zahlen zur Lage und zur Entwicklung im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung, die auf den Angaben der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes sowie der Bundespolizei basieren. Nach diesen Angaben wurden im Jahr 2023 im Bereich der Arbeitsausbeutung insgesamt 36 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. In den meisten dieser Fälle wurde aufgrund von Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB ermittelt (siehe Ermittlungsverfahren wegen Arbeitsausbeutung nach Deliktart).
Ausbeutung der Arbeitskraft im Strafgesetzbuch
Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB kommt es laut Quelle nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit "gebracht", d. h. dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass der Täter die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich nutzbar macht, indem er das Opfer zu ausbeuterischen Bedingungen (z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und Vorenthalten des Lohns) beschäftigt.