Gemäß Definition der Deutschen Bundesbank ist eine Bad Bank eine Zweckgesellschaft zur Bereinigung einer Bankbilanz. Weitere Bezeichnungen für eine Bad Bank sind beispielsweise Abwicklungsgesellschaft, Abwicklungs- oder Auffangbank. Im Zuge der Finanzmarktkrise der Jahre 2007/2008 wurden in Deutschland die Abwicklungsbanken Erste Abwicklungsanstalt und FMS Wertmanagement als staatliche Stützungsmaßnahmen gegründet. Strukturierte Wertpapiere und andere Risikopositionen wie zum Beispiel ausfallgefährdete Kredite oder sogar ganze Geschäftsbereiche einer in finanzielle Schieflage geratenen Bank können auf eine Abwicklungsanstalt übertragen werden. Die notleidende Bank wird so entlastet und die Bad Bank führt nun sukzessiv die geordnete Abwicklung des risikobehafteten Portfolios durch.
Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Zu Beginn des Jahres 2008 geriet die einstige WestLB nach erheblichen Verlusten - insbesondere aus dem Aktieneigenhandel und Geschäften im US-Immobilienmarkt - in eine ihre Existenz bedrohende Situation. Dies zeigen auch
die Verluste, die die Landesbank im vorherigen Geschäftsjahr 2007 verzeichnete. Nachdem die Ausgliederung eines ersten Risikoportfolios in eine interne Zweckgesellschaft nicht den erhofften Effekt zeigte – Kapitalprobleme der Landesbank konnten nur kurzfristig behoben werden, entstand im Dezember 2009 die Erste Abwicklungsanstalt. Der EAA wurde ein Risikoportfolio in Summe von rund 77,5 Milliarden Euro zur Abwicklung übertragen – zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte eine Nachbefüllung des Portfolios. Aktuell beläuft sich dieses Portfolio noch auf
rund 10,6 Milliarden Euro.
Der WestLB gelang es allerdings auch nach Errichtung der EAA nicht sich nachhaltig zu erholen und so kam es im Jahr 2012 zur Abwicklung der Landesbank. Das Verbundgeschäft wurde an die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) abgegeben, die restliche WestLB wurde in „Portigon AG“ umfirmiert. Diese hält wirtschaftlich auf die EAA übertragene Positionen zum Zwecke der Abwicklung, die aber aus rechtlichen und regulatorischen Gründen nicht auf die EAA übertragen werden konnten. In den Folgejahren reduzierte die Portigon AG beispielsweise
ihren Personalbestand indem u.a. internationale Standorte geschlossen wurden. Ebenso konnte
die Bilanzsumme des Instituts merklich abgebaut werden – von rund 167,9 Milliarden Euro im Jahr 2011 (letzte ausgewiesene Bilanzsumme der WestLB) auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2021.
FMS Wertmanagement (FMS-WM)
Im September des Jahres 2008 ereilte das Schicksal der WestLB auch die Hypo Real Estate (HRE). Die Bank geriet in ernste finanzielle Schwierigkeiten und war auf Finanzhilfen von Seiten des Bundes angewiesen – im Jahr 2009 wurde sie sogar verstaatlicht. Die
Verluste der Bank in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 waren beträchtlich. Anfang 2010 beantragte die HRE die Errichtung einer Abwicklungsanstalt. Diese wurde im Juli des genannten Jahres unter dem Namen „FMS Wertmanagement“ mit dem Ziel gegründet, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche der HRE zu übernehmen. Ein Risikoportfolio mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 176 Milliarden Euro wurde zur Abwicklung auf die FMS-WM übertragen – bis heute konnten
circa 69 Prozent dieses Portfolios abgebaut werden.
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
Im Oktober des Jahres 2008 wurde die Bundesanstalt zur Finanzmarktstabilisierung gegründet. Diese verwaltete u.a. den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS; auch bekannt als Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds, kurz SoFFin). Dieser Sonderfonds unterstützte neben den zuvor bereits erwähnten Banken auch weitere Institute. So erhielt beispielweise die Commerzbank
Kapitalhilfen in Summe von rund 18,2 Milliarden Euro. Aber auch die
Gewährung staatlicher Garantien wurde als Rettungsinstrument eingesetzt. Ebenso fiel die Aufsicht und Gründung der zuvor genannten Abwicklungsanstalten in ihren Aufgabenbereich. Darüber hinaus war die FMSA auf Grundlage des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) ab dem Jahr 2015 auch die nationale Abwicklungsbehörde. Zu Beginn des Jahres 2018 änderten sich jedoch die Zuständigkeiten – nationale Abwicklungsbehörde wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Verwaltung des FMS wurde der Bundesfinanzagentur übertragen. Die FMSA übt heute lediglich noch die erweiterte Rechtsaufsicht über die Portigon AG sowie über die unter ihrem Dach errichteten zuvor genannten Abwicklungsanstalten aus.
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht
übernommen werden. Aufgrund unterschiedlicher Aktualisierungsrhythmen
können Statistiken einen aktuelleren Datenstand aufweisen.