Das durchschnittliche Alter eines geschiedenen Mannes bei einer Scheidung lag 2016 bei 45 bis 50 Jahren. Bei den Frauen überwog diese Altersgruppe bei den Geschiedenen mit rund 30.228 geschiedenen Ehen in dieser Altersgruppe. Den endgültigen Schritt zu einer Beantragung des Scheidungsverfahrens übernahmen mit 83.231 Anträgen mehrheitlich die Frauen. Lediglich 12.746 der Anträge in Deutschland wurden gemeinsam von beiden Ehegatten gestellt.
Die Gründe für diese weitreichende Entscheidung sind unterschiedlich: Von dem klassischen Auseinanderleben bis hin zu zum Kennenlernen von neuen Partner:innen, können sogar kleine Streitereien in einer Ehe zu einer Scheidung führen. Die Angst vor den finanziellen Folgen und vor allem die eigenen Kinder lassen viele den endgültigen Schlussstrich jedoch oft so lang es geht hinaus zögern. Rund 11 Prozent aller Befragten einer repräsentativen Umfrage gaben beispielsweise an, dass finanzielle Auseinandersetzungen eine sehr große Rolle bei ihrer eigenen Scheidung gespielt haben. Doch ob nun vor der Ehe ein Ehevertrag unterzeichnet wurde und letztendlich das Vermögen und die gemeinsamen Besitztümer im Falle einer Scheidung nach der Gütertrennung oder der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt werden – das Ende einer Ehe ist ein Neustart im Leben, der viele erst einmal vor einem großen persönlichen Scherbenhaufen zurücklässt.
Doch ebenso sind auch Kinder von Ehescheidungen betroffen: Etwa 72.100 und damit die Hälfte aller Ehescheidungen im Jahr 2020 betrafen minderjährige Kinder. Im Jahr 2020 lebten in Deutschland 121.343 minderjährige Scheidungskinder. Mit einer Trennung der Eltern steht ein Kind oft auch vor der schweren Entscheidung bei welchem Elternteil es künftig wohnen wird und welches Elternteil dagegen in den meisten Fällen nur im zweiwöchentlichen Rhythmus besucht werden kann.