Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung des Bürgergelds beschlossen. Demnach soll der Regelsatz von Alleinstehenden und Alleinerziehenden ab 01. Januar 2024 von bisher 502 Euro pro Monat auf 563 Euro angehoben werden. Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld die bis dahin geltende Hartz-IV-Regelung.
Neben einer Erhöhung des Regelsatzes beinhaltet die Reformierung zum Bürgergeld noch unterschiedliche Änderungen, beispielsweise in der Sanktionspolitik oder einer Anpassung des Schonbetrags. Siehe auch die Höhe des Bürgergeld- bzw. Hartz-IV-Regelsatzes für Alleinstehende seit dem Jahr 2005.
Wer kann das Bürgergeld beziehen?
Das Arbeitslosengeld II (Alg II) stellt die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II dar und wurde durch das Hartz-IV-Gesetz am Anfang des Jahres 2005 mit der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen. Ab Januar 2023 gilt das neu geschaffene Bürgergeld und löst die bisherigen Hartz-IV-Gesetze ab. Viele Änderungen sind jedoch nicht beinhaltet - jede Person, die zuvor Anspruch auf Alg II oder Sozialgeld hatte, wird in Zukunft das Bürgergeld beziehen können. In der bisherigen Gestaltung der Regelsätze soll es eine Neuorientierung geben - die Hartz-IV-Anpassungen orientierten sich an der Lohnentwicklung, während sich das Bürgergeld an der Inflationsentwicklung orientieren soll.
Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II
Bedarfsgemeinschaft ist ein ebenfalls ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht in diesem Sinne aus einer oder mehreren Personen, die zusammen leben und wirtschaften. Mindestens eine dieser Personen muss als erwerbsfähig sowie leistungsberechtigt nach dem SGB II gelten. Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (hierzu gehören die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und die nicht Leistungsberechtigten) wurden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-EmpfängerInnen bezeichnet. Auch Kinder unter 25 Jahren zählen zu Bedarfsgemeinschaften, wenn sie nicht verheiratet und erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt jedoch nicht durch eigenes Einkommen (z.B. auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen) bestreiten können. Siehe auch die Zeitreihe zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften in Deutschland.
Monatlicher Regelsatz des Bürgergelds (ehemals Hartz IV) nach Gruppen der Leistungsberechtigten ab dem 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024
Merkmal
ab 01. Januar 2024
ab 01. Januar 2023
Alleinstehende, Alleinerziehende
563€
502€
Paare je Partner/ Bedarfsgemeinschaften
506€
451€
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
471€
420€
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)
451€
402€
Nicht-erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
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BMAS, & Bundesregierung. (13. September, 2023). Monatlicher Regelsatz des Bürgergelds (ehemals Hartz IV) nach Gruppen der Leistungsberechtigten ab dem 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024 [Graph]. In Statista. Zugriff am 30. Dezember 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77153/umfrage/regelsaetze-hartz-4/
BMAS, und Bundesregierung. "Monatlicher Regelsatz des Bürgergelds (ehemals Hartz IV) nach Gruppen der Leistungsberechtigten ab dem 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024." Chart. 13. September, 2023. Statista. Zugegriffen am 30. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77153/umfrage/regelsaetze-hartz-4/
BMAS, Bundesregierung. (2023). Monatlicher Regelsatz des Bürgergelds (ehemals Hartz IV) nach Gruppen der Leistungsberechtigten ab dem 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 30. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77153/umfrage/regelsaetze-hartz-4/
BMAS, und Bundesregierung. "Monatlicher Regelsatz Des Bürgergelds (Ehemals Hartz Iv) Nach Gruppen Der Leistungsberechtigten Ab Dem 01. Januar 2023 Und 01. Januar 2024." Statista, Statista GmbH, 13. Sept. 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77153/umfrage/regelsaetze-hartz-4/
BMAS & Bundesregierung, Monatlicher Regelsatz des Bürgergelds (ehemals Hartz IV) nach Gruppen der Leistungsberechtigten ab dem 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77153/umfrage/regelsaetze-hartz-4/ (letzter Besuch 30. Dezember 2024)
Monatlicher Regelsatz des Bürgergelds (ehemals Hartz IV) nach Gruppen der Leistungsberechtigten ab dem 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024 [Graph], BMAS, & Bundesregierung, 13. September, 2023. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77153/umfrage/regelsaetze-hartz-4/