Wohngeld - Empfänger nach Miet- und Lastenzuschuss bis 2021
Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Mietzuschuss können z.B. Mieter von Wohnraum, Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen sowie Bewohner einer stationären Einrichtung beantragen. Den Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum dagegen können z.B. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.