Gesamtschutzquote bei Asylanträgen in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 lag die Gesamtschutzquote bei Asylanträgen in Deutschland bis Ende November bei 45,3 Prozent. Damit würde sie, sollte es dabei bleiben, das zweite Jahr in Folge und auf den niedrigsten Stand seit 2021 sinken. Die Gesamtschutzquote berechnet sich aus der Anzahl der Asylanerkennungen, der Flüchtlingsanerkennungen, der Gewährungen von subsidiärem Schutz und der Feststellungen eines Abschiebungsverbotes bezogen auf die Gesamtzahl der Asylentscheidungen im betreffenden Zeitraum. Ihr Gegenstück ist die Ablehnungsquote.
Was ist Asyl?
Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetzes (Artikel 16a) verankert. Menschen, die aus anderen Ländern kommen und vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, können in Deutschland Schutz finden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Schutzsuchende können einen Asylantrag stellen, dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und entschieden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Flüchtlinge und Asyl.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und in anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutz-Status. Bis Ende Dezember 2023 wurden in Deutschland etwa 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, denn Personen könnten weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sein.