Rentenbestand der öffentlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland bis 2017
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind zuständig für die Arbeitnehmer von Behörden und Betrieben des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie für Beschäftigte an Hochschulen, Schulen, Kindergärten und Hilfeleistungsunternehmen wie beispielsweise Feuerwehren, Lebensretter und ehrenamtlich Tätige.
Zum Ende des Jahres 2017 belief sich der Rentenbestand der öffentlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland auf etwa 73.633.