Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 2025
Laut einer Verordnung des Bundeskabinetts¹ soll die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sich im Jahr 2025 auf 6.150 Euro monatlich erhöhen. Im Jahr 2024 betrug die monatliche Versicherungspflichtgrenze 5.775 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt ein Arbeitnehmer nicht mehr an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden ist. Die Versicherungspflichtgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V wich im Jahr 2003 erstmalig von der Beitragsbemessungsgrenze ab.