Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach Bundesländern und Beweggründen 2023
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Bundesrepublik nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Schwangere muss den Abbruch wollen und eine gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrgenommen haben. Außerdem ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Basis einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation möglich. D.h. besteht eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die körperliche und/ oder seelische Gesundheit der Frau, oder wurde die Frau Opfer eines Sexualdeliktes, dann ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig.
Rückgang, Methode und regionale Unterschiede
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat sich in den letzten zwanzig Jahren bundesweit um mehr als 20.000 reduziert. Im Jahr 2022 hatten sich hingegen erstmals seit fünf Jahren die Anzahl an Abbrüchen im Vorjahresvergleich wieder erhöht. Besonders stark ausgeprägt war die Zunahme in der Altersgruppe der 35 bis 40 Jahre alten Frauen. Dabei wurden mehr als 80 Prozent der Abbrüche ambulant in gynäkologischen Praxen vorgenommen. Häufigste Methode war mit knapp 51 Prozent die sogenannte Absaugmethode (Vakuumaspiration), gefolgt vom medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit rund 35 Prozent (Mifegyne). Regional stechen vor allem Bremen und Berlin mit den höchsten durchschnittlichen Schwangerschaftsabbruchraten von 113 bzw. 111 Abbrüchen je 10.000 Frauen hervor.