Gewerbeabmeldungen je 10.000 Einwohner in Bayern bis 2018
Gewerbeabmeldungen beinhalten laut Quelle alle Abmeldungen von gewerblichen Unternehmen und Betrieben aufgrund der in der Gewerbeordnung festgelegten Pflicht. Danach sind nicht nur Beendigungen einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit (Schließung), sondern auch Standortverlagerungen, Rechtsform- und Besitzwechsel sowie andere Veränderungen anzeigepflichtig. Die freien Berufe und die Urproduktion, wie zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sind nicht enthalten.