Struktur der Kapitalanlagen der PKV in Deutschland bis 2019
Allgemein haben Versicherer das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich in u. a. Darlehen (Schuldscheine, Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile), aber auch in Grundbesitz.
Im Jahr 2019 belief sich der Bestand an Kapitalanlagen der PKV in Deutschland auf eine Summe von insgesamt rund 302,7 Milliarden Euro, davon wurden rund 32,26 Prozent in Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere investiert.