Ablehnungsquote bei Asylanträgen in Deutschland bis 2025
Im Jahr 2025 lag die Ablehnungsquote bei Asylanträgen in Deutschland bis Ende Februar bei 80,9 Prozent. Damit würde sie, sollte es dabei bleiben, das dritte Jahr in Folge und auf einen deutlichen Höchststand im betrachteten Zeitraum steigen.
Die Ablehnungsquote berechnet sich aus der Anzahl der abgelehnten Asylanträge und der formellen Entscheidungen** bezogen auf die Gesamtzahl der Asylentscheidungen im betreffenden Zeitraum. Ihr Gegenstück ist die Gesamtschutzquote.
Was ist Asyl?
Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetzes (Artikel 16a) verankert. Menschen, die aus anderen Ländern kommen und vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, können in Deutschland Schutz finden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Schutzsuchende können einen Asylantrag stellen, dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und entschieden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Flüchtlinge und Asyl.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutzstatus, der derzeit bis Anfang März 2026 gültig ist. Bis Ende 2024 wurden in Deutschland rund 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, denn Personen könnten weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sein.