Asylanträge in Deutschland nach Herkunftsländern 2024
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stoppt aufgrund des Regime-Sturzes in Syrien vorerst die Entscheidungen über Asylanträge von Syrern: Im Jahr 2024 stammten bis Ende November rund 75.000 Asylanträge in Deutschland von Flüchtlingen von dort. Damit war Syrien das häufigste Herkunftsland von Asylbewerbern; gefolgt von Afghanistan mit 34.300 und der Türkei mit etwa 29.600 Anträgen. Insgesamt wurden in Deutschland 2024 bislang ungefähr 236.000 Asylanträge gestellt.
Was ist Asyl?
Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetzes (Artikel 16a) verankert. Menschen, die aus anderen Ländern kommen und vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, können in Deutschland Schutz finden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Schutzsuchende können einen Asylantrag stellen, dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und entschieden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Flüchtlinge und Asyl.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und in anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutz-Status. Bis Ende Dezember 2023 wurden in Deutschland etwa 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, denn Personen könnten weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sein.