GKV – Gesetzlich festgelegter durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bis 2025
Seit 2019 steigen die vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssätze nach § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stetig an. Für das Jahr 2025 wurde der durchschnittliche festgelegte Zusatzbeitragssatz um 0,8 Prozentpunkte erhöht. Im Jahr 2024 betrug er 1,7 Prozent. Grundlage für den festgelegten Zusatzbeitrag sind die Schätzergebnisse des GKV-Schätzerkreises¹.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen, wie Geringverdiener, versicherungspflichtige Empfänger des Bürgergeldes sowie Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt von maximal 325 Euro. Krankenkassen können einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz selbst bestimmen, der von Kasse zu Kasse stark variieren kann.