Polizeiliche Aufklärungsquote bei vollendetem Mord in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 97,7 Prozent der erfassten vollendeten Morde von der Polizei aufgeklärt. Damit stieg die polizeiliche Aufklärungsquote bei diesem Delikt das zweite Jahr in Folge.
Was ist Mord?
In dieser Statistik geht es um Mord gemäß § 211 StGB. Demnach ist der Tatbestand des Mordes erfüllt, wenn aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, ein Mensch getötet wird.
Was ist die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis der aufgeklärten Fälle zu allen polizeilich registrierten Fällen. In der Terminologie der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Da die aufgeklärten Fälle und die polizeilich registrierten Fälle statistisch voneinander unabhängig sind, kann es rechnerisch zu einer Aufklärungsquote von über 100 Prozent kommen. Zudem kann die Aufklärungsquote durch Ermittlungsvorgänge mit zahlreichen Einzelfällen (z.B. bei Steuerdelikten) deutlich beeinflusst werden, da hierbei häufig ein hoher Anteil der Fälle aufgeklärt wird. Die Aufklärungsquote in einzelnen Kriminalitätsbereichen wird auch durch die Schwerpunktsetzung der polizeilichen Arbeit beeinflusst.