Monatliche Inflationsrate in Deutschland nach Bundesländern im September 2024
Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, steigenden Rohstoff- und Energiepreisen sowie anderen ökonomischen Effekten stieg die Inflationsrate in Deutschland im Jahr 2021 stark an. Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine setzten sich die wirtschaftlichen Unsicherheiten inklusive der hohen Inflation auch in den Jahren 2022 und 2023 fort. Zu Jahresbeginn 2024 hat sich die monatliche Inflationsrate in Deutschland deutlich abgeschwächt und sank bis September auf 1,6 Prozent. Dabei gibt es zwischen den Bundesländern durchaus unterschiedlich starke Entwicklungen, im September 2024 betrug die Inflationsrate in Sachsen 2,4 Prozent, während die Verbraucherpreise in Berlin gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 0,8 Prozent stiegen.
Die Berechnung der Inflationsrate
Die Inflationsrate errechnet sich aus dem Preisanstieg eines durch das Statistische Bundesamt definierten Produktwarenkorbs. Dieser Warenkorb enthält eine möglichst repräsentative Auswahl verschiedener Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, für die ein durchschnittlicher Endverbraucher bzw. Haushalt in Deutschland im Jahresverlauf Geld ausgibt. Hierin enthalten sind unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Bekleidung, Miete, Strom, Telekommunikation, Freizeitausgaben und Rohstoffe (bspw. Benzin, Heizöl) sowie staatliche Gebühren und Steuern. Der Warenkorb wird laufend aktualisiert, damit immer diejenigen Gütervarianten in die Preisbeobachtung eingehen, welche von den Konsumenten aktuell häufig gekauft werden. Die durchschnittliche Preisentwicklung für eine Güterart wird dann jeweils mit dem Ausgabenanteil gewichtet, welchen die privaten Haushalte in Deutschland für diese Güterart ausgeben. Die Inflationsrate hängt demzufolge nicht nur davon ab, wie sich die Preise für die Produkte des Warenkorbes ändern, sondern auch davon, mit welchem Gewicht die Preisentwicklungen der einzelnen Güter in den Verbraucherpreisindex eingehen. Im sog. Wägungsschema ist festgelegt, welches Gewicht die Waren und Dienstleistungen im Verbraucherpreisindex haben. Das Wägungsschema wird alle fünf Jahre angepasst.
Die Preisentwicklung dieses Warenkorbes, d.h. der privaten Verbrauchsausgaben, wird von dem Verbraucherpreisindex abgebildet. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes zeigt die Inflationsrate an.