Beschäftigte im Aufgabenbereich Polizei nach Bundesländern im Jahr 2022
Angegeben werden die Werte jeweils als Vollzeitäquivalente, d.h. Teilzeitbeschäftigte werden mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt (zwei 50 Prozent-Teilzeitbeschäftigte ergeben z.B. ein Vollzeitäquivalent). Zum Aufgabenfeld der Polizei zählen das Personal des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter sowie das Personal in Ausbildung (einschließlich dem Verwaltungspersonal).