Polizeibestand im Kanton Zürich bis 2024
Die Zahlen umfassen die Kantons- und die Gemeindepolizei (mindestens 5 Polizisten; eine Gemeindepolizei mit 4 oder weniger Polizisten wird nicht erfasst), aber nicht die Bundespolizei - diese ist vor allem für die Koordination zwischen den Kantonspolizeien und Auskunftsersuchen ausländischer Polizeistellen im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zuständig, weniger für die Verbrechensbekämpfung vor Ort. Sie beziehen sich nur auf die Polizisten (Pol I - IV), nicht auf alle Mitarbeiter der Polizei (also exklusive Verwaltung etc.), und seit 2022 spezifisch auf jene, die berechtigt sind, polizeilichen Zwang anzuwenden.