Anerkannte Flüchtlinge im Kanton Zürich bis 2021
Wer erhält Schutz?
In der Schweiz wird das Asylrecht durch das Asylgesetz (AsylG) geregelt. Asyl wird Flüchtlingen auf Gesuch hin gewährt; dies sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Maßnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Die Anerkennungsquote unterscheidet sich stark nach den Herkunftsländern der Asylsuchenden. Davon zu unterscheiden ist der vorläufige Schutz: Dieser wird für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt im Herkunftsland gewährt.